Verbrennungen

Verbrennungen

Ob Unfall oder OP: Opfern steht oft Entschädigung zu.

Schmerzensgeld und Schadenersatz bei Verbrennungen – Was Ihnen zusteht

Verbrennungen zählen zu den schmerzhaftesten und folgenreichsten Verletzungen – sei es nach einem Unfall, einem medizinischen Eingriff oder im Alltag. Wenn sie durch das Fehlverhalten Dritter verursacht wurden, besteht Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie die Höhe des Schmerzensgeldes berechnet wird, welche Faktoren eine Rolle spielen (z. B. Verbrennungsgrad, Narben, psychische Folgen), welche Urteile es bereits gibt – und wie wir Sie als spezialisierte Anwälte Schritt für Schritt unterstützen.

Wir setzen uns für Ihre Rechte ein

Seit mehr als 25 Jahren setzen wir uns als erfahrene Fachanwälte für Personenschäden ein, mit besonderer Expertise im Bereich von Verbrennungsverletzungen. Und als Patientenanwälte vertreten wir konsequent nur eine Seite: die der Patientinnen und Patienten.

Wir wissen, wie quälend der Weg nach einer schweren Verbrennung sein kann – medizinisch wie juristisch. Deshalb kämpfen wir für eine faire Entschädigung und begleiten Sie Schritt für Schritt durch den gesamten juristischen Prozess, mit Fachwissen, medizinischem Verständnis und der nötigen Durchsetzungskraft gegenüber Versicherern. Ihr Recht steht für uns im Mittelpunkt.

Neuer Ansatz zur Bemessung des Schmerzensgeldes: Taggenaue Berechnung

Schmerzensgeldtabelle gesucht?

In unserer Schmerzensgeldtabelle finden Sie Beispiele aus der Rechtsprechung mit Beträgen, die Gerichte in vergleichbaren Fällen zugesprochen haben.

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Themenübersicht

Verbrennungsgrade einfach erklärt – von 1. bis 4. Grad

Bei einer Verbrennung handelt es sich um eine Gewebeschädigung der Haut, die durch Hitze, elektrische Energie, Reibung, chemische Stoffe oder Strahlung verursacht wird. Im juristischen Kontext treten Verbrennungen häufig in Folge von Unfällen, fehlerhaften medizinischen Eingriffen oder dem Kontakt mit heißen Flüssigkeiten auf – etwa bei Lagerungsschäden während Operationen oder durch Verbrühungen im häuslichen Umfeld. Besonders empfindliche Regionen wie Gesicht oder Hände sind medizinisch kritisch – in Kliniken können durch OP-Lagerung auch Rücken oder Gesäß betroffen sein.

Zur Beurteilung der Schwere einer Verbrennung wird zwischen vier Graden unterschieden:

Verbrennung 1. Grades:

Nur die oberste Hautschicht (Epidermis) betroffen

Rötung, Schwellung, Schmerzen (ähnlich Sonnenbrand)

Verbrennung 2. Grades:

Reicht bis in tiefere Hautschichten (Dermis)

Blasenbildung, starke Schmerzen, Haut sehr empfindlich

Verbrennung 3. Grades:

Alle Hautschichten zerstört

Haut wirkt weißlich oder verkohlt, Gewebe meist schmerzunempfindlich

Verbrennung 4. Grades:

Gewebezerstörung bis zu Knochen, Muskeln oder Sehnen

Lebensbedrohlich, starke Funktionseinschränkungen

Neben der Tiefe der Verbrennung ist auch deren Ausdehnung entscheidend. Schon ab einer betroffenen Körperoberfläche von 15 % (bei Erwachsenen) spricht man von einer schweren Verbrennung. Bei Werten über 30 % bis 50 % besteht akute Lebensgefahr, insbesondere wenn zentrale Regionen wie Gesicht, Atemwege oder der Rücken betroffen sind. In juristischen Verfahren hat dies direkte Auswirkungen auf die Höhe des Schmerzensgeldes

Entschädigung bei Verbrennungen: Höhe, Berechnung und Beispiele

Wer durch einen Unfall oder Behandlungsfehler Verbrennungen erleidet, hat häufig Anspruch auf Entschädigung. Dabei wird unterschieden zwischen:

  • Schmerzensgeld für immaterielle Schäden wie Schmerzen oder Narben
  • Schadensersatz für finanzielle Verluste wie Verdienstausfall oder Pflegekosten

Die Höhe hängt vom Einzelfall ab – insbesondere von Ausmaß und Folgen der Verletzung. Maßgeblich sind medizinische, psychische und wirtschaftliche Auswirkungen, wie zum Beispiel:

Medizinische Folgen


  • Schmerzen über Wochen oder Monate
  • Hauttransplantationen oder Folgeoperationen
  • Sichtbare, entstellende Narben (besonders im Gesicht, an Händen oder Armen)

Je schwerer die Verletzung und je sichtbarer die Folgeschäden, desto höher fällt das Schmerzensgeld aus.

Psychische Belastungen


  • Traumafolgen und Flashbacks
  • Soziale Isolation durch sichtbare Hautveränderungen
  • Angst, Scham oder depressive Episoden

Diese Belastungen werden juristisch berücksichtigt, sofern sie ärztlich dokumentiert sind.

Wirtschaftliche Schäden


  • Verdienstausfall durch Arbeitsunfähigkeit
  • Kosten für Pflege, Reha oder Therapien
  • Langfristige Einschränkungen in der Erwerbsfähigkeit

All diese Faktoren fließen in die Berechnung ein und können zusätzlich zum Schmerzensgeld als Schadensersatz geltend gemacht werden.

Beispiele & Urteile: So viel Schmerzensgeld gab es bei Verbrennungen

Ein besonders schwerwiegender Fall zeigt, wie hoch das Schmerzensgeld bei großflächigen Verbrennungen ausfallen kann:

Eine junge Frau erlitt bei einem Motorradunfall schwerste Hautverbrennungen, die rund 75 % ihrer Körperoberfläche betrafen. Die Folgen waren entstellende Narben, zahlreiche Hauttransplantationen, ein künstliches Koma und die Amputation zweier Fingerendglieder. Zusätzlich litt die Geschädigte unter chronischen Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und psychischen Belastungen wie depressiven Episoden – unter anderem ausgelöst durch Hänseleien in ihrer Nachbarschaft.

Das Gericht erkannte ein Schmerzensgeld in Höhe von 370.000 € zu (inflationsbereinigt).

Schmerzensgelderhöhend wirkten sich dabei insbesondere der tägliche Therapiebedarf (z. B. Physiotherapie), die dauerhafte Notwendigkeit spezieller Kleidung wie Kompressionsanzug und Gesichtsmaske, die starke äußere Entstellung sowie die seelische Belastung durch soziale Ausgrenzung aus.

Darüber hinaus wurden der Geschädigten weitere Schadenspositionen zugesprochen: ein Haushaltsführungsschaden aufgrund erheblicher Funktionsbeeinträchtigungen der Hände, ein Verdienstausfallschaden sowie ein Mehrbedarfsschaden. Letzterer umfasste unter anderem behindertengerechte Umbauten sowie die anteiligen Kosten für ein Haus mit großem, sichtgeschütztem Garten, um der Geschädigten ein weitgehend unbeobachtetes Leben im Freien zu ermöglichen. Der Fall verdeutlicht, wie schwerwiegend die Auswirkungen von Verbrennungen sein können und dass sowohl immaterielles Schmerzensgeld als auch materieller Schadenersatz in erheblicher Höhe gerechtfertigt sein kann.

(LG Dortmund, 21 O 22/00, bestätigt OLG Hamm, 27 U 154/00 von 6.3.2001)

Wer sich ein genaues Bild machen möchte, wie Gerichte bei Verbrennungsverletzungen entscheiden, sollte einen Blick in unsere Schmerzensgeldtabelle für Verbrennungen werfen – dort finden Sie zahlreiche Urteile mit Beträgen und Begründungen.

Wie Gerichte auch bei ärztlich verursachten Verbrennungen entscheiden können, zeigt unser Beitrag zu einem Verbrennungsschaden während einer Operation mit einem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs: Wenn ein Schaden wie eine Lagerungs- oder Geräteverbrennung aus einem voll beherrschbaren Risiko entsteht, muss das Krankenhaus beweisen, dass kein Fehler vorlag – was oft kaum gelingt. 

Tipps, wie Sie erfolgreich Schmerzensgeld geltend machen – mit Spezialanwalt für Verbrennungen

Wer nach einer schweren Verbrennung Schmerzensgeld geltend machen will, sollte frühzeitig handeln – denn neben der gesundheitlichen Versorgung ist auch die juristische Beweissicherung entscheidend für eine erfolgreiche Entschädigung.

Was Sie selbst tun können

Nach dem Unfall oder Behandlungsfehler ist eine sorgfältige Dokumentation das A und O:

  • Fotografieren Sie die Verletzungen regelmäßig, um den Heilungsverlauf zu belegen.
  • Sichern Sie ärztliche Unterlagen wie Krankenberichte, Diagnosen, OP-Protokolle und Entlassbriefe.
  • Notieren Sie auch persönliche Einschränkungen, z. B. Schmerzen, Schlafprobleme oder Arbeitsunfähigkeit.

Und ganz wichtig: Suchen Sie möglichst früh anwaltlichen Rat. Je früher ein spezialisierter Anwalt eingebunden ist, desto besser lassen sich Ansprüche vorbereiten und durchsetzen – auch gegenüber Haftpflichtversicherern, die oft auf Zeit spielen.

Wie wir Sie unterstützen

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung – schnell, unkompliziert und vertraulich. Wenn Sie uns danach mandatieren, übernehmen wir:

  • die vollständige Kommunikation mit Versicherern und Kliniken,
  • die juristische Bewertung Ihres Falls,
  • die Durchsetzung Ihrer Ansprüche – notfalls auch vor Gericht.

Dabei begleiten wir Sie persönlich und mit langjähriger Erfahrung. Unser Ziel: eine faire Entschädigung, die Ihrem Leid gerecht wird – mit dem nötigen Nachdruck und dem richtigen Maß an Empathie.

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Fragen und Antworten zu Verbrennungen

Wie viel Schmerzensgeld bekomme ich bei Verbrennungen?

Die Höhe des Schmerzensgeldes bei Verbrennungen lässt sich nicht pauschal beziffern – sie hängt stark vom Einzelfall ab. Entscheidend sind insbesondere:

  • Schwere der Verbrennungen (z. B. 2. oder 3. Grades)
  • Flächenausdehnung der Verletzungen
  • Dauer und Intensität der Schmerzen
  • Bleibende Schäden oder sichtbare Narben
  • Psychische Beeinträchtigungen
  • Beispielhafte Gerichtsurteile aus vergleichbaren Fällen

In der Praxis reichen die zugesprochenen Summen von einigen tausend Euro bei kleineren, gut heilenden Verletzungen bis hin zu sechsstelligen Beträgen bei großflächigen, entstellenden Verbrennungen mit dauerhaften Einschränkungen. Unsere Fallbeispiele oben oder unsere Schmerzensgeldtabelle Verbrennungen geben Ihnen ersten Überblick – eine individuelle Ersteinschätzung erhalten Sie bei uns kostenlos.

Bekomme ich auch Schmerzensgeld bei leichten Verbrennungen (z. B. 1. oder 2. Grades)?

Grundsätzlich kann auch bei leichten Verbrennungen ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen – entscheidend ist jedoch, ob die Verletzung über einen sogenannten Bagatellschaden hinausgeht. Bei oberflächlichen Verbrennungen 1. Grades (z. B. Rötung oder kurzfristiges Brennen) ohne ärztliche Behandlung und bleibende Beeinträchtigung wird in der Regel kein Schmerzensgeld zugesprochen.

Anders sieht es bei Verbrennungen 2. Grades aus: Hier kann die Haut bereits Blasen bilden, es kann zu Schmerzen, Arbeitsunfähigkeit und Narbenbildung kommen. In solchen Fällen sind durchaus Schmerzensgeldansprüche möglich – insbesondere dann, wenn die Verletzung dokumentiert wurde, ärztlich behandelt werden musste oder psychische Belastungen entstanden sind.

Wichtig: Ob ein Anspruch besteht und in welcher Höhe, hängt stets vom Einzelfall ab. Sprechen Sie uns an – wir prüfen Ihren Fall kostenlos und geben Ihnen eine erste Einschätzung.

Welche Rolle spielen Narben oder psychische Folgen bei der Schmerzensgeldhöhe?

Narben und psychische Belastungen sind wichtige Faktoren bei der Bemessung des Schmerzensgeldes. Entscheidend ist, wie stark die Lebensqualität durch die Verletzung dauerhaft beeinträchtigt ist. Besonders sichtbare oder entstellende Narben – etwa im Gesicht – sowie seelische Folgen wie Angstzustände oder Depressionen können die Höhe deutlich erhöhen.

Eine sorgfältige Dokumentation und juristische Einschätzung helfen dabei, den Anspruch realistisch einzuordnen.

Kann ich Schmerzensgeld auch bei Behandlungsfehlern im Krankenhaus fordern?

Ja. Wenn Verbrennungen im Krankenhaus durch Fehler entstehen besteht häufig ein Anspruch auf Schmerzensgeld.

Solche Fälle fallen oft unter das sogenannte voll beherrschbare Risiko: Risiken, die Kliniken durch organisatorische Maßnahmen vermeiden müssen. Gelingt das nicht, kann sich die Beweislast umkehren – das Krankenhaus muss dann belegen, alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen zu haben.

Der Bundesgerichtshof hat bestätigt: Schwere Verbrennungen durch nicht ausreichend gesicherte Geräte begründen einen klaren Anspruch auf Schmerzensgeld (vergleiche unseren Blog-Eintrag: Arzthaftung bei Verbrennungen durch Hochfrequenzgerät).

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Verletzung auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen ist, beraten wir Sie gern kostenfrei und unverbindlich.

Wie weise ich nach, dass mir durch die Verbrennung ein Schaden entstanden ist?

Um Schmerzensgeld oder Schadenersatz zu erhalten, müssen Sie die Verletzung und ihre Folgen nachweisen. Eine lückenlose Dokumentation ist dafür entscheidend:

  • Fotodokumentation: Fotos der betroffenen Stellen – direkt nach dem Vorfall und im Heilungsverlauf – zeigen das Ausmaß der Verletzung.
  • Ärztliche Unterlagen: Befunde, Atteste und OP-Berichte belegen Schweregrad, Behandlungsbedarf und mögliche Folgeschäden.
  • Gedächtnisprotokoll: Notieren Sie Schmerzen, Einschränkungen im Alltag und psychische Belastungen.
  • Kostenbelege: Sammeln Sie Quittungen für Behandlungen, Medikamente, Fahrten und sonstige Aufwendungen.

Je genauer Sie dokumentieren, desto besser stehen Ihre Chancen auf eine angemessene Entschädigung.

Wer trägt die Kosten für das Verfahren – und was passiert, wenn ich verliere?

Viele Betroffene zögern, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge vor hohen Kosten. Grundsätzlich gilt: Wer einen Anspruch auf Schmerzensgeld durchsetzen will, muss auch mit Verfahrenskosten rechnen. Doch es gibt mehrere Möglichkeiten, dieses finanzielle Risiko abzusichern.

Wir bieten Ihnen zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung an. Dabei prüfen wir unverbindlich, ob Erfolgsaussichten bestehen und welche Ansprüche Sie geltend machen können. Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten für das Verfahren. Auch ein Prozesskostenhilfeantrag kann unter bestimmten Voraussetzungen gestellt werden.

Wichtig zu wissen: Wenn Sie den Prozess verlieren, können Kosten für Gericht, Gutachten und die Gegenseite entstehen. Deshalb ist eine gründliche Prüfung vorab entscheidend – und genau hier setzen wir an: kompetent, realistisch, transparent.

Wie lange dauert es, bis ich mein Schmerzensgeld bekomme?

Die Dauer bis zur Auszahlung von Schmerzensgeld kann stark variieren. Wenn die Gegenseite einsichtig ist und außergerichtlich eine Einigung erzielt wird, kann die Zahlung bereits nach wenigen Wochen erfolgen. Häufiger dauert das Verfahren jedoch mehrere Monate – insbesondere dann, wenn Gutachten erstellt werden müssen oder die Versicherung des Schädigers die Ansprüche zunächst bestreitet.

Wichtig ist: Geduld und eine gute rechtliche Vertretung zahlen sich meist aus. Ein erfahrener Anwalt sorgt dafür, dass alle erforderlichen medizinischen Unterlagen und Nachweise vorliegen und Ihre Ansprüche fundiert und überzeugend geltend gemacht werden. So steigen die Chancen auf eine zügige und angemessene Einigung.

Wie helfen mir die Schmerzensgeld-Spezialisten als Fachanwälte konkret weiter?

Wir unterstützen Sie umfassend – Schritt für Schritt:

  • Kostenfreie Ersteinschätzung: Wir prüfen unverbindlich, ob ein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz besteht – auf Basis Ihrer Schilderung und vorhandener Unterlagen.
  • Juristische Bewertung: Wir analysieren medizinische Befunde und dokumentieren Art und Schwere der Verbrennung rechtlich fundiert.
  • Anspruchsstellung: Wir formulieren und begründen Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung oder dem Verursacher.
  • Außergerichtliche Verhandlungen: Wir verhandeln für Sie mit dem Ziel, eine schnelle und angemessene Einigung zu erzielen – ohne Gerichtsverfahren.
  • Klageführung (wenn nötig): Sollte keine Einigung möglich sein, vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht – konsequent und mit klarer Strategie.

Unser Ziel ist es, für Sie die bestmögliche Entschädigung durchzusetzen – mit minimalem Aufwand auf Ihrer Seite.

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