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Rückenoperationen

Rückenoperationen

Mäßige Erfolgs­aussichten bei Rücken­operationen

Rückenoperationen

Jedes Jahr gibt es in Deutschland mehr Rückenoperationen. Das ist seltsam und beunruhigend und wirft medizinische, ethische und juristische Fragen auf. Es handelt sich in medizinischer, körperlicher und letztendlich auch juristischer Hinsicht um einen sehr sensiblen Bereich, weil jeder Eingriff in Wirbelsäule oder Bandscheibe risikoreich und oftmals auch unumkehrbar ist. Hinzu kommt, dass die meisten Rückenoperationen nicht einmal erfolgversprechend sind und wenn doch, nicht von längerfristigem Erfolg gekrönt sind.

Rückenoperationen am Beispiel der Bandscheibe

Die 23 Bandscheiben des Menschen sind die organischen Stossdämpfer zwischen den Wirbeln. Sie unterliegen einem natürlichen Verschleiß, der so stark sein kann, dass Folgeerkrankungen eintreten, so beispielsweise ein Bandscheibenvorfall. Dann tritt ein Teil der Bandscheibe in den Wirbelkanal und verursacht die neurologischen Beschwerden. Der Bandscheibenvorfall ist solange keine Krankheit, bis Symptome eintreten. Oftmals ist das nicht einmal der Fall.

Behandeln kann man einen Bandscheibenvorfall (Prolabs) mit Schonung und Übungen oder mit einer Operation (Nukleotomie), wobei die Bandscheibe auch durch eine Prothese ersetzt werden kann oder Wirbel verschraubt werden (Spondylodese = Wirbelversteifung).

Die in den Ländern der Europäischen Union zugelassene Bandscheibenprothese, die eine organische Bandscheibe nachahmt, ist umstritten. In den USA beispielsweise ist sie nicht zugelassen.

Die konservative Behandlung (Schonung ohne Operation, mit Übungen zum Beispiel Physiotherapie, Massage, Wärme usw.) ist über 80 Prozent erfolgreich.

Die Rückenoperationen hingegen bergen große Risiken. Das erste ist die Erfolglosigkeit, die bei 40 Prozent liegt. Versteifungen von Wirbeln schädigen die darüber und darunter liegenden Wirbel, die dann höherem Verschleiß ausgesetzt sind, was langfristig wiederum zwangsläufig zu Folgeoperationen führt und zu Operationen, die diesen folgen. Das Ziel der Operation wird oft nicht erreicht: Die Schmerzen bleiben.

Wie auch bei schweren Unfällen kann als Folge von Rückenoperationen eine inkomplette oder komplette Querschnittslähmung eintreten, eine der gewichtigsten Lebensbeeinträchtigungen, die ein Mensch erleiden kann.

Da Lebensbeeinträchtigungen bei Rückenoperationen sehr groß sind, muss ganz besonders intensiv und gründlich aufgeklärt werden, vor allem über die Erfolgsaussichten. Experten gehen davon aus, dass die Erfolgsquote bei Rückenoperationen (etwa Wirbelverblockung) bei lediglich 50 Prozent liegt.

Über diese mäßigen Erfolgsaussichten und die gleichzeitig hohen Risiken muss ein Patient aufgeklärt werden, denn er ist es, der Kraft seines Selbstbestimmungsrechts entscheidet, und abwägt, ob das Ausmaß der mit der Operation verbundenen Gefahren den möglichen Gewinn rechtfertigt. Schon aus diesem Grunde dürfen Operationsrisiken nicht verharmlost werden. Außerdem muss auf gleichwertige Behandlungsalternativen hingewiesen werden, in diesem Falle den konservativen Therapieansatz mit abwartenden Therapien (Übungen und/oder Schmerztherapie) oder des auch oft heilsamen (vorsichtigen) Nichtstuns.

Bei Aufklärungsversäumissen oder Behandlungsfehlern (Behandlung entgegen den Facharztstandards, etwa fehlerhaftes Einbringen von Schrauben, so dass das Rückenmark verletzt wird) stehen geschädigten Patienten Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu.

Diese sind oft sehr hoch weil die Lebensbeeinträchtigungen beim Fehlschlagen einer solchen Operation außerordentlich schwerwiegend sind: Chronische Schmerzen, Lähmungen, bis hin zur Querschnittslähmung. Je nach Schwere des Falls sind von den Gerichten 20.000,- Euro (Rückenbeschwerden durch Bandscheibenimplantat) bis hin zu 750.000,- Euro (komplette Querschnittslähmung mit schwerwiegendsten Folgen) zugesprochen worden.

Das sagt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Lovis Wambach.

Vor jeder Rückenoperation sollten sich Patienten eine Zweitmeinung einholen“, sagt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Lovis Wambach.

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