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aut idem

„oder ein Gleiches“: Wenn der Arzt „aut idem“ auf dem Rezept vermerkt, darf der Apotheker ein gleichwertiges Präparat aushändigen. Das Ersetzen des verordneten Arzneimittels durch ein wirkstoffgleiches, meist günstigeres Mittel, dient der Kostenersparnis.

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